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Sicherheiten / Sicherungsmittel

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Escrow-Agreement

Rechtsgebiet:
Sicherheiten / Sicherungsmittel
Stichworte:
Sicherheiten, Sicherungsmittel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

a)    Escrow   =   Vollzugszugshinterlegung bei unabhängigem Dritten

b)    Beim „Escrow“ werden dem Aufbewahrer, der einen entsprechenden Service anbietet, Werte hinterlegt, um die Erfüllung eines Vertrages, durch Leistung (Geld) und Herausgabe der Gegenleistung (z.B. Aktien), sicher und neutral abwickeln zu lassen.

c)    Der Redaktion des Escrow-Agreements ist höchste Beachtung zu schenken, damit nicht die Streitvorkehr noch zum Streitgegenstand wird.

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