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Sicherheiten / Sicherungsmittel

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Konventionalstrafe

Rechtsgebiet:
Sicherheiten / Sicherungsmittel
Stichworte:
Sicherheiten, Sicherungsmittel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Haftgeld wird durch folgende Punkte charakterisiert:

Begriff

  • Kurzdefinition
    • Vertragsstrafe
  • Langdefinition
    • fix versprochene Geldsumme für den Fall, dass der Verpflichtete einen Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllt

Gesetzliche Grundlage

    • OR 160 – OR 163

Abgrenzungen

  • Kaution
    • Sicherungsinstrument für allfällige Schadenersatzansprüche
  • Erfüllungsbürgschaft / Erfüllungsgarantie
    • Personalsicherheit eines Dritten, zB einer Bank oder eines Versicherers, unter bestimmten Voraussetzungen (Bürgschaft) oder auf erstes Verlangen (Garantie) einen Geldbetrag zu leisten
  • Schadenspauschalierung
    • Schadenregulierungform für eine vereinfachte Durchsetzung von Schadenersatz
  • Wandelpön
    • Abrede, die es dem Schuldner erlaubt, gegen Erstattung der Strafe vom Vertrag zurückzutreten (eher Reugeld als Konventionalstrafe, vgl. OR 160 Abs. 3)
  • Break-up Fee
    • Schadenspauschalierung-Instrument für eine vereinfachte Schadenersatz-Durchsetzung in Fällen von Unternehmensfusionen

Rechtsgrund

  • Suspensiv bedingtes Leistungsversprechen

Rechtsgrund

  • Vertrag oder
  • Gesellschaftsstatuten

Ziele

  • Erfüllungssicherung

Motive

  • Schadennachweis-Befreiung
  • Sicherstellung der richtigen Erfüllung
  • Ausgleichsfunktion bei einer Nicht- oder Schlechterfüllung der Hauptschuld

Bedeutung

  • Recht verbreitet, vor allem bei komplexen Vertragsverhältnissen oder im internationalen Geschäftsverkehr

Inhalt

  • Verpflichtung zur Zahlung einer Geldsumme bei Eintritt der Bedingungen zur Leistung einer Konventionalstrafe

Form

Wirkungen

  • Regelfall : Alternativität
    • Gläubiger darf nur entweder Erfüllung oder Strafe fordern
  • Ausnahmen
    • Kumulation
      • Anspruch auf Erfüllung und auf Schadenersatz
      • Grundlagen
        • kraft Gesetz
        • durch Vereinbarung
      • Exklusivität
        • Im Falle der tatbestandsmässigen Leistungsstörung ist nur die Konventionalstrafe geschuldet; der Vertrag bleibt bestehen (kein Rücktritt und keine Rückabwicklung)
      • Wandelpön
        • Recht des Leistungsschuldners auf Rücktritt gegen Erlegung der Strafe (OR 160 Abs. 3) (keine eigentliche Konventionalstrafe)
        • Exkurs: Wandelpön

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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