Sicherheiten = Vermögensgegenstände (Sachen und Rechte) bzw. persönliche Verpflichtungen von Dritten, die den Gläubiger gegen das Ausfallrisiko (Kreditrisiko) aus einer Darlehens- oder Kreditgewährung absichern sollen
Rechtliche Informationen zu Sicherheiten: Personalsicherheiten und Realsicherheiten