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Sicherheiten / Sicherungsmittel

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Einleitung zu Sicherheiten / Sicherungsmittel

Rechtsgebiet:
Sicherheiten / Sicherungsmittel
Stichworte:
Sicherheiten, Sicherungsmittel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Forderung kann durch eine sog. Realsicherheit oder Personalsicherheit gesichert werden. Wegen der grösseren Sicherheit wird in der Praxis der Realsicherheit Vorzug gegeben.

Die folgende Übersichtstabelle enthält eine Einordnung der verschiedenen Sicherungsmittel sowie weiterführende Links mit Detailinformationen zu den einzelnen Sicherheiten.

Überblick: Sicherheiten

SICHERHEITEN-ARTEN

Für eine schnelle Orientierung über die Sicherheitsart in der Praxis sind folgende Klassifizierungen wie Gesetzliche Sicherheiten, rechtsgeschäftliche Sicherheiten, Realsicherheiten und Personalsicherheiten üblich:

  • Sicherheitsarten nach der Grundlage
    • Gesetzliche Sicherungen
    • Rechtsgeschäftliche Sicherungen
  • Sicherheitsarten nach dem Sicherungsgegenstand

REALSICHERHEITEN

Mittels Realsicherheiten (auch Sachsicherheiten), insbesondere durch Immobiliarsicherheiten (Grundpfandrechte, d.h. beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken) und durch Mobiliarsicherheiten (Verpfändung beweglicher Sachen), werden im Bankwesen gegenwärtige oder künftige Guthaben gesichert, wobei bei Nichtbezahlung des Schuldners der Gläubiger sich durch Verwertung der Realsicherheiten befriedigen kann:

PERSONALSICHERHEITEN

Mittels Personalsicherheit (Garantien (Bankgarantie, Patronatserklärung), Bürgschaften, Schuldbeitritt und Vertragsstrafen) werden im Bankwesen eine Darlehen und Kredite abgesichert, wobei bei Nichtzahlung des Schuldners die Person des Sicherheitsgebers in Anspruch genommen werden kann:

WEITERE SICHERUNGSFORMEN

Nebst der klassischen Real- und Personalsicherheiten kommen zur Absicherung des Gläubigers auch andere, weniger gebräuchliche Sicherheitsformen zum Einsatz:

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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